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Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten. Bitte besuchen Sie uns nur, wenn Sie eine Bestätigung erhalten haben.












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Benutzungsordnung und Verpflichtungen

  1. Zielsetzung und Bestände

    Das Archiv des Instituts für Geschichte und Theorie der Architektur (gta) ist eine öffentliche Forschungseinrichtung an der ETH Zürich. Die Zugänglichkeit der Bestände ist vom Stand der Bearbeitung und Erforschung sowie von deren Erhaltungszustand abhängig. Einschränkungen gelten für Archivalien, die Sperrfristen unterliegen oder Teil von Forschungs- und Ausstellungsprojekten sind.

  2. Gebühren

    Die Benutzung des Archivs ist kostenlos. Bei aufwendigen Recherchen und Führungen kann der Arbeitsaufwand der ArchivmitarbeiterInnen verrechnet werden (CHF 100.– pro Stunde). Zu Gebühren für Bildbestellungen und Leihgaben beachten Sie bitte die entsprechenden Dokumente auf unserer Website.

  3. Archivbenutzung

    Das gta Archiv steht BenutzerInnen nach Voranmeldung von Dienstag bis Donnerstag offen. Für Benutzungsanfragen und Terminvereinbarungen bitten wir um eine kurze Schilderung Ihres Forschungsvorhabens anhand des Benutzungsformular. Am besten informieren Sie sich vorgängig über unsere Bestände auf der Website. Die Archivleitung kann Besuchsanfragen ablehnen. In der ersten Hälfte Januar und im Monat August ist das Archiv wegen Inventur geschlossen.

  4. Modalitäten

    • Die Archivalien dürfen nur in den Archivräumen eingesehen werden.
    • Die Archivalien sind sorgfältig und nur mit sauberen Händen zu konsultieren.
    • Für die Sichtung von Fotografien bitten wir Sie, Handschuhe zu benutzen.
    • Während der Benutzung von Dokumenten ist nur der Gebrauch von Bleistift erlaubt.
    • Essen und Trinken ist in den Räumen des Archivs nicht gestattet.
    • Die Dokumente dürfen für eigene Forschungszwecke fotografiert werden. Diese Bilder dürfen weder publiziert noch an Dritte weitergegeben werden.

  5. Verpflichtungen

    • Hiermit verpflichten sich die BenutzerInnen, Urheber- und Eigentumsrechte sowie Persönlichkeits- und Datenschutz zu beachten. Sie sind für den Gebrauch der gewonnenen Informationen und für sich daraus ergebende Folgen (z. B. Rechtsansprüche Dritter persönlich voll verantwortlich. Auswertung und Veröffentlichung der gewonnenen Informationen bedürfen meist ausdrücklicher Ermächtigung von Seiten rechtlich Betroffener. Insbesondere sichern die BenutzerInnen zu, die abgegebenen Kopien oder elektronisch hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke ausschliesslich für den gesetzlich erlaubten Eigengebrauch zu verwenden, sofern nicht die Einwilligung des Inhabers des Urheberrechts in andere Nutzungen vorliegt. BenutzerInnen, die geschützte Werke oder Informationen unerlaubt verwenden, sind dem Archiv zum Ersatz eines allfälligen, dadurch begründeten Schadens verpflichtet. Soweit das Archiv selbst über die nötigen Rechte verfügt, erteilt es gegen Zahlung der dafür vorgesehenen Gebühr die Einwilligung zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitiger Publikation, beschränkt auf den angegebenen Zweck, nicht-exklusiv und ohne Gewähr hinsichtlich allfälliger Rechte Dritter. Selbstständige Publikationen jeder Form, die vollständig oder überwiegend aus Dokumenten des Archivs bestehen, bedürfen in jedem Fall einer gesonderten Vereinbarung.
    • Bei Zitaten ist nicht nur das Dokument, sondern auch seine Bestandszugehörigkeit und, sofern möglich, seine Signatur zu vermerken: gta Archiv / ETH Zürich, Bestands- oder Nachlassbezeichnung, Signatur.
    • Von Veröffentlichungen, die Unterlagen des gta Archivs der ETH Zürich betreffen, erwarten wir die Überlassung eines Belegexemplars.